Krebsvorsorge

Ab dem 20. Lebensjahr sollte jede Frau einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dies ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt. Ziel der Krebsvorsorgeuntersuchung ist es, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, am besten in einem Vorstadium, um eine effektive Therapie durchführen zu können. Daher sollte die Krebsvorsorgeuntersuchung besser Krebsfrüherkennungsuntersuchung genannt werden. Leider nutzen in Deutschland noch viel zu wenige Frauen die Chance einer Früherkennungsuntersuchung.

Was gehört zur gynäkologischen Krebsvorsorgeuntersuchung?

  • Messung des Blutdruckes
  • Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes
  • Untersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke

Die Untersuchung der Schamlippe (Vulvabereich) können Hinweise geben auf entzündliche oder tumoröse Veränderungen. Besonders das Vulvacarcinom hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Juckreiz, Brennen beim Wasserlassen oder eine kleine Hautläsion können ein Hinweis sein. Abzugrenzen sind hier aber auch Erkrankungen, die ähnliche Symptome machen können, aber dem Formenkreis der Autoimmunerkrankungen zuzurechnen sind wie Lichen scleosus et atrophicus.

Ein Schwerpunkt der Vorsorgeuntersuchung bei Frauen ist die Diagnostik des Gebärmutterhalses. Durch regelmäßige Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen besteht die Möglichkeit, eine bösartige Veränderung im Vorstadium zu entdecken. So kann häufig eine hundertprozentige Heilungsrate erreicht werden. Die zytologische Einstufung erfolgt nach der Klassifikation nach Papanicolaou (Pap-Skala I bis V).

Hier finden Sie eine Übersicht über den PAP und HPV-Test

 

Tastuntersuchung der Gebärmutter (Uterus) und der Eierstöcke (Ovarien).

Hier können Fehlbildungen der Gebärmutter (Uterusanomalien) aber auch Vergrößerungen der Gebärmutter durch knotige, tumoröse Veränderungen auffallen. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich hierbei um gutartige Knoten (Uterus-Myome). Sehr selten kommen meist sehr schnell wachsende, bösartige Sarkome vor.

An den Eierstöcken treten nicht selten gutartige Zysten in Folge einer Follikelreifungsstörung auf. Es gibt aber auch gut- oder bösartige Neubildungen. Als gutartige Neubildung sei hier beispielshaft das zystische Dermoid/Teratom zu nennen. Dabei handelt es sich um einen in der Regel gutartigen Tumor, der aus Gewebe besteht, welches in der Embryonalzeit in den Eierstock versprengt wurde. Dieser Tumor kann Haare, Zähne oder Talgdrüsen enthalten. Bösartige Tumore des Eierstocks (Ovarialcarcinom) treten häufiger bei Frauen nach dem 60. Lebensjahr auf. Ein Schutz stellt die Langzeiteinnahme der Antibabypille dar.

Ovarialcarcinome können aber auch neben dem Vorhandensein von Brustkrebs in einer Familie Anlass geben, über eine genetische Disposition nachzudenken und ggfls. eine genetische Untersuchung durchführen zu lassen.

 

Ab dem 30. Lebensjahr Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen. An dieser Stelle sollte darauf hingewiesen werden, dass eine regelmäßige Selbsttastung der Brust dazu führen kann, einen bösartigen Brusttumor möglichst in einem sehr frühen Stadium zu erkennen. Bester Zeitpunkt der Selbstuntersuchung ist unmittelbar nach der Menstruation zwischen dem 5. und 7. Zyklustag. Eine Anleitung finden Sie unter: http://www.krebsgesellschaft.de

Als Referent der Krebsgesellschaft NW bin ich gerne bereit, Ihre Fragen zur Selbsttastung der Brust zu beantworten.

Seit dem 01.01.2020 gehört ab dem 35. Lebensjahr zur Krebsorsorge die Abnahme eines HPV-Abstriches. Humane Papilloma-Viren sind in über 70 % der Fälle ursächlich an pathologische Zellveränderungen des Gebärmutterhalses beteiligt. Sollten zytologischer Abstrich und HPV-Abstich vollständig unauffällig sein, sehen die Vorsorgerichtlinen nur noch alle 3 Jahre einen zytologischen Abstrich vor. Die übrige Krebsvorsoge bleibt aber weiterhin jährlich bestehen.

Ob diese neue Regelung sinnvoll ist und in Zukunft nicht zu einer gehäuften Pathologie nach 3 Jahren führt, können wir jetzt noch nicht voraussagen. Unsere Praxis wir weiterhin einen jähriche zytologische Abstrich als sog. Privatärztliche Zsatzleistung/Igelleistung  anbieten. In allen anderen Fällen, in denen ein pathologischer Befund aufgetreten ist, bedarf es der genauen Besprechung und ggfls der Vorstellung in einer Dysplasiesprechstunde.

Bitte erkundigen Sie sich ca. 14 Tage nach der Abstrichentnahme nach dem Ergebnis.

Ab dem 50. Lebensjahr haben alle Frauen nunmehr auch einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Früherkennungsmammographie. Zu dieser Untersuchung werden Sie unabhängig von der Krebsvorsorgeuntersuchung von einer Zentralstelle der Krankenkassen in Münster eingeladen. Zwischen dem 50. und dem 69. Lebensjahr kann im Rahmen dieses sog. Mammographiescreenings alle zwei Jahre eine Vorsorgemammographie durchgeführt werden. Sollten Sie Fragen zu einem Termin haben, wenden Sie sich an folgende Telefonnummer: 0251 929 5000.

Die Veranlassung einer Mammographie durch den Frauenarzt erfolgt somit nicht präventiv, sondern nur kurativ, d.h. nur dann, wenn ein entsprechender Tastbefund Hinweise auf einen pathologischen Befund gibt.

Ab dem 50. Lebensjahr erfolgt eine Tastuntersuchung des Enddarmes sowie jährlich eine Untersuchung auf verstecktes (occultes) Blut im Stuhl mittels Stuhltest. Inzwischen ist das alte Guajak-Stuhltestbriefchen durch einen immunologischen Stuhltest ersetzt worden. Er bietet eine weitaus höhere Sicherheit vor verstecktem Blut (okkultes Blut) im Stuhl und damit vor Darmkrebs.

 

Ab dem ersten Tag des 56. Lebensjahr haben alle Frauen an Stelle des immunologischen Stuhltestes einen Anspruch auf eine früherkennende Darmspiegelung (Koloskopie). Nach Brustkrebs ist Darmkrebs bei Frauen die zweithäufigste Krebserkrankung. In den westlichen Ländern nimmt die Häufigkeit von Darmkrebs weiter zu und hat einen Häufigkeitsgipfel jenseits des 50. Lebensjahres.