Schwangerschaftsvorsorge

Bei der ersten Untersuchung wird nach der Krankengeschichte und nach besonderen Erkrankungen in der Familie gefragt. Besonders wichtig sind Hinweise auf Probleme oder Komplikationen bei früheren Schwangerschaften und Geburten. Die Schwangerschaftsfeststellung erfolgt meistens durch Ultraschall oder durch einen Schwangerschaftstest. Bei der ersten Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung (MUV) wird vom Muttermund ein zytologischer Abstrich entnommen und auf Infektionskrankheiten im Scheidenbereich untersucht, die insbesondere zu Früh- oder Fehlgeburten führen können.

Der Geburtstermin lässt sich nach der Naegele-Regel berechnen:

  • Bei der Zykluslänge von 28 Tagen errechnet sich der Geburtstermin wie folgt:

Errechneter Geburtstermin = erster Tag der letzten Regel + 7 Tage – 3 Monate + 1 Jahr.

  • Bei einer die Zykluslänge ungleich 28 Tage gilt:

Errechneter Geburtstermin = erster Tag der letzten Regel + 7 Tage – 3 Monate + 1 Jahr +/- Abweichung in Tagen

 

 

Bei der ersten MUV wird Blut abgenommen, um die Blutgruppe sowie evtl. bestehende Antikörper gegen andere Blutgruppen zu bestimmen. Darüber hinaus wird untersucht, ob ein Schutz gegen Röteln vorliegt und ob im Blut Anzeichen für eine Lues (Syphilis) vorliegen. Häufig wird – sofern Sie dies wollen und Ihr Einverständnis geben – zum Schutz des ungeborenen Kindes auch ein HIV-Test gemacht. Alle diese Untersuchungen und Besonderheiten werden im Mutterpass festgehalten, dem wichtigsten Dokument in der Schwangerschaft, den Sie als werdende Mutter immer zu den Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen mitbringen, aber auch sonst immer bei sich führen sollten.

Bei jedem Vorsorgetermin in der Schwangerschaft wird das Gewicht bestimmt, der Blutdruck gemessen, der Urin auf Eiweiß, Keime und Zucker untersucht und ggfs. der Hämoglobinwert im Blut festgestellt (Hb-Wert). Zur MUV gehört ggfls. auch die vaginale Untersuchung, um eine mögliche Muttermundsverkürzung frühzeitig zu erkennen. Ferner werden die Beine auf Wassereinlagerungen und Krampfadern untersucht. In der 27.-30. Schwangerschaftswoche wird erneut der Antikörpertiter bestimmt, d.h. es wird überprüft, ob Antikörper gegen andere Blutgruppen insbesondere gegen die Blutgruppe des ungeborenen Kindes gebildet worden sind. Werden keine Antikörper gefunden, erhalten alle Frauen mit negativer Blutgruppe zudem in der 28.-30. Schwangerschaftswoche eine sogenannte Anti-D-Prophylaxe in Spritzenform, die verhindern soll, dass sie Antikörper gegen die Blutgruppe ihres Kindes bilden. Bei allen Schwangeren wird in der 32.-36. Schwangerschaftswoche das Blut auf Hepatitis B, eine infektiöse Lebererkrankung, untersucht. In der 35.-36. SSW sollte jede Schwangere einen Test auf beta-hämolysierende Streptokokken durchführen lassen. Diese Untersuchung ist leider keine kassenärztliche Leistung und kostet ca. 11 Euro, die an das Labor zu zahlen sind. Streptokokken können beim vorzeitigen Blasensprung auf das ungeborene Kind übergehen und bei diesem eine Sepsis verursachen. Infolgedessen kann ein Atemnotsyndrom auftreten, welches eine schwere Komplikation unter der Entbindung verursachen kann.

Meist wird beim ersten Frauenarztbesuch in der Schwangerschaft eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt, um zu sehen, ob und in welcher Woche die Patientin schwanger ist und ob das Herz des ungeborenen Kindes schlägt. Ansonsten ist die Anzahl der Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien gesetzlich vorgeschrieben. Es werden 3 Ultraschalluntersuchungen durchgeführt und von den Kassen erstattet (in der 9.-12., in der 19.-22. und in der 29.-32. SSW). Bei den Ultraschalluntersuchungen wird jeweils die Entwicklung und das Wachstum des Kindes beobachtet. Man schaut, ob das fetale Herz schlägt, das ungeborene Kind zeitgerecht wächst, die Organe richtig angelegt sind und ob die Fruchtwassermenge normal ist.

Bis zur 32. Schwangerschaftswoche gehen Sie alle 4 Wochen zur Vorsorgeuntersuchung, anschließend alle 2 Wochen. Unmittelbar vor der Entbindung kommen Sie ab der 39. SSW wöchentlich zur Untersuchung. Sofern Sie den errechneten Entbindungstermin überschreiten (sog. Terminüberschreitung), erfolgen weitere Kontrollen normalerweise alle zwei Tage. Sollten sich im Verlauf der Schwangerschaft Besonderheiten ergeben, kann es erforderlich sein, dass Sie häufiger zur Vorsorgeuntersuchung gehen müssen.

Ab der 28. SSW gehört auch die Aufzeichnung der kindlichen Herztöne und die Aufzeichnung der Wehenbereitschaft im Rahmen der cardiotokographischen Untersuchung (CTG) zum Vorsorgeumfang. Bei einer Wachstumsretardierung oder bei auffälligem CTG kann es darüber hinaus auch notwendig sein, den arteriellen Durchfluss der Nabelschnur, der Gebärmutter oder des kindlichen Gehirns zu messen. Mit unserer modernsten Farbdopplersonographie sind wir bestens darauf vorbereitet, Risikoschwangerschaften optimal zu überwachen.